Neuigkeiten rund um BINSE
Der Solarförderverein Aachen schreibt:
1. Verfassungswidrigkeit einer Vergütungsabsenkung für Solarstrom vor
dem 1.1.2011
Der Solarenergie-Förderverein Deutschland hat Zweifel, ob die vom
Umweltministerium angekündigte kurzfristige Absenkung der
Einspeisevergütung für Solarstrom [1] überhaupt verfassungsgemäß ist.
Aus dem Wortlaut der Bestimmungen des EEG 2009 zur Degression [2] und
außerdem aus der dazugehörigen Begründung [3] ergibt sich eindeutig,
dass die Degressionsschritte jeweils zum Jahreswechsel erfolgen.
Aus dem Wortlaut der Bestimmungen zum Gesetzeszweck ergibt sich als
Gesetzeszweck unter anderem "die Weiterentwicklung der Technologien zur
Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien" [4].
Dazu stichwortartig und keineswegs vollständig einige Überlegungen:
Die Weiterentwicklung der Technologie der photovoltaischen
Stromerzeugung erfolgt in verschiedenen Produktionsketten, z.B. von der
Siliziumgewinnung über die Solarmodulproduktion bis zur Dachmontage
durch den deutschen Solarinstallateur oder von der Herstellung
elektronischer Bauelemente bis zur Wechselrichtermontage in deutschen
Betrieben oder der Entwicklung von Dach- und Fassadenelementen mit
photovoltaischer Beschichtung. Hier sind viele mittelständische
Betriebe involviert. Die Einspeisevergütung soll für sie ein
finanzieller Anreiz sein, indem sie ihnen Gewinne ermöglicht.
Im Vertrauen auf den Bestand der im EEG festgesetzten
Degressionsschritte haben Unternehmen, die an der Weiterentwicklung der
Technologie beteiligt sind, bereits nach Verkündung des EEG 2009
(31.10.2008) Investitionsentscheidungen getroffen, sind vertragliche
Verpflichtungen eingegangen, haben bereits Ausgaben getätigt. Durch eine
unerwartete zusätzliche und vorzeitige Degression würden die
Finanzierungsberechnungen hinfällig und es ergäben sich erhebliche
wirtschaftliche Schäden in allen genannten Produktionsketten.
Gleichermaßen haben Bürger im Vertrauen auf die gesetzlich für ein
ganzes Jahr zugesagte Einspeisevergütung Investitionsentscheidungen zur
Errichtung eigener Anlagen getroffen. Sie haben z.B. geeignete Flächen
zur Errichtung von Solarstromanlagen gepachtet, haben sich durch Kauf-
oder Werksverträge mit Installateuren gebunden und in vielerlei Hinsicht
festgelegt. Ihre Finanzierungsberechnungen wären ebenfalls hinfällig.
In beiden Fällen würde eine zusätzliche Vergütungsabsenkung wie eine
enteignungsähnliche Maßnahme wirken.
Aus Gründen des Vertrauensschutzes, sowie aus Gründen des
Eigentumsschutzes wäre die Verabschiedung der angekündigten
Degressionsänderung nach unserem Erachten grundgesetzwidrig.
Möglicherweise wären sogar noch weitere Grundrechte berührt.
Eine endgültige Entscheidung darüber kann allerdings nur das
Bundesverfassungsgericht fällen.
Wir halten es deshalb für höchst unwahrscheinlich, dass überhaupt eine
weitere Vergütungsdegression vor dem 31.12.2010 erfolgen wird, wenn den
politischen Akteuren bewusst wird, dass die vorgeschlagene
Gesetzesänderung möglicherweise gegen das Grundgesetz verstößt.
Das allerdings sollte allen politischen Akteuren bereits jetzt
unmissverständlich mitgeteilt werden.
Wir erbitten Kommentare und Ergänzungsvorschläge zu dieser Rundmail.
** Quellen:
[1]BMU Stand: 20.01.2010
Eckpunkte der künftigen Photovoltaikvergütung im EEG
http://www.bmu.de/erneuerbare/energien/doc/45543.php
[2] § 20 Abs. 1 EEG 2009
"Die Vergütungen und Boni nach §§ 23 bis 33 gelten unbeschadet des § 66
für Anlagen, die vor dem 1. Januar 2010 in Betrieb genommen wurden. Für
Anlagen, die in den folgenden Kalenderjahren in Betrieb genommen wurden,
SINKEN SIE JÄHRLICH degressiv nach Maßgabe der Absätze 2, 2a und 3. Die
sich im jeweiligen Kalenderjahr nach Satz 2 errechnenden Vergütungen und
Boni gelten für die gesamte Vergütungsdauer nach § 21."
Hervorhebung durch SFV
[3] Begründung zu § 20 Absatz 1 EEG 2009
"Absatz 1 regelt das Prinzip der Degression. Nach Absatz 1 sinken
JEWEILS ZUM 31. DEZEMBER JEDEN JAHRES die Vergütungen und Boni für nach
diesem Zeitpunkt neu in Betrieb genommene Generatoren um den in Absatz 2
festgelegten Prozentsatz. Die Vergütung ggf. zuzüglich Bonus für den in
einer Anlage erzeugten Strom bleibt über den gesamten Vergütungszeitraum
konstant. Aufgrund der Degression ist dieser Vergütungssatz jedoch für
später in Betrieb genommene Generatoren niedriger als für früher in
Betrieb genommene Generatoren, WENN ZWISCHEN DEN INBETRIEBNAHMEN EIN
JAHRESWECHSEL LIEGT."
Hervorhebung durch SFV
[4] § 1 Abs. 1 EEG 2009 Zweck des Gesetzes
"Zweck dieses Gesetzes ist es, insbesondere im Interesse des Klima- und
Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu
ermöglichen, die volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung auch
durch die Einbeziehung langfristiger externer Effekte zu verringern,
fossile Energieressourcen zu schonen und DIE WEITERENTWICKLUNG VON
TECHNOLOGIEN ZUR ERZEUGUNG VON STROM AUS ERNEUERBAREN ENERGIEN ZU FÖRDERN."
Hervorhebung durch SFV
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Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV)
Frère-Roger-Str. 8-10, 52062 Aachen
Tel.: 0241-511616, Fax: 0241-535786
zentrale@sfv.de,
http://www.sfv.de
vor einer Woche nahm ich an der Regiosolar 2009 in Erfurt teil, der
bundesweiten Zusammenkunft von Solarinitiativen, die zum ersten Mal in einem der
Neuen Bundesländer stattfand. Es war wieder beeindruckend zu erleben, was in
anderen Regionen passiert und wie es mit den Erneuerbaren Energien vorangeht. So
wird verständlich, dass es den Anbietern fossiler und atomarer Energie Angst und
Bange werden muss, da ihnen die Lüge mit der Energielücke bald niemand mehr
glaubt. Immer mehr Regionen setzen auf 100 % Erneuerbare Energien und Schaffung
heimischer Arbeitsplätze in Handwerk und Produktion sowie Handel. Beeindruckend
war auch die Besichtigung der Wafer-, Zellen- und Modulherstellung im neuen
Industriegebiet Erfurt-Ost mit vielen neuen Arbeitsplätzen im Schwerpunkt
Fotovoltaik.
Auch unsere Mitglieder haben schon viel Geld umgelenkt: von Ausgaben für Öl und
Gas hin zu Solartechnik, Wärmedämmung und Biomasse. Auch 2010 werden wir weiter
informieren und unseren Nachbarn zeigen, dass es klimafreundlicher geht. Anbei
habe ich schon einmal die Termine der Solartreffs 2010 angehängt. Da ist auch
schon der Termin der BINSE-Jahreshauptversammlung am 3. Febr. genannt, den ich
schon jetzt zur Vormerkung empfehlen möchte. In der Grafik der Anlage sind die
85 Anlagen (Fotovoltaik, Solarthermie und Pelletkessel) aus Berchum nach
Installationsjahr aufgeführt: alles begann ja erst vor gut 10 Jahren! Und hinzu
kommen noch die Anlagen von unseren Mitgliedern mit Wohnort ausserhalb von
Berchum. Wer hilft mir, bis zur Jahreshauptversammlung eine Aufstellung aller
unserer Investitionen in Erneuerbare Energien einschl. Wärmedämmung und
Regenwassernutzung zu erstellen, die wir dann pressewirksam bekanntgeben können?
(Helmuth Küffner)
Am Mittwoch, 27. Jan. 2010 findet um 18 Uhr erstmals auch eine Solarsprechstunde im Ev. Gemeindehaus Friedenskrche Halden (Berchumer Str. 66) statt. Hier wollen wir Haldenern (und anderen) Gelegenheit geben, sich über die Nutzung der Solarenergie zu informieren und die Bürgerstromanlage auf dem Dach der Friedenskirche zu besichtigen
Liebe Anlegerinnen, liebe Anleger,
der Monat Oktober war der sonnenärmste seit dem Jahre 2000. Wir haben
einen Ertrag von 1.535 kWh erziehlt.
Bis zum30.9.2009 haben wir mit der Bürgerstromanlage im Solardorf
Berchum die Summe von 135.675 kWh umweltfreundlichen Strom geerntet.
für weitere Fragen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Mit Solaren Grüßen aus Berchum
Karl-Friedrich Winterhager
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1. Unser Punktestand in der Solarbundesliga
Wir haben jetzt 168 Punkte in der Ortsteil-Liga (zuletzt 149) erreicht. Das
ist Platz 202 von 777. Damit sind wir unserem ambitionierten Ziel (200
Punkte bis 2110) wieder ein Stück näher gerückt. Möglich wurde dies durch
die Inbetriebnahme weiterer PV-Anlagen in Unterberchum, Am Dorfplatz, der
Tiefendorfer Str. und in Tiefendorf. Wenig getan hat sich bei
Solarthermieanlagen.
Inzwischen hat sich die Nachfrage nach Solarstromanlagen
stark erhöht.
Viele wollen die Installation noch in diesem Jahr über die Bühne bringen, da
die Preise und Kredite günstig sind; die Renditen ordentlich. Die in Berchum
bekannten Solarteure sind bis Ende des Jahres gut ausgelastet und haben
praktisch keine weiteren Module verfügbar. Wir raten trotzdem, bald zu
bestellen, um gleich zu Anfang des Jahres 2010 berücksichtigt zu werden.
Dann steht die Einspeisevergütung für ein ganzes jahr zusätzlich zur
Verfügung und kompensiert weitgehend die Verringerung der
Einspeisevergütung 2010.
Neuer Ratgeber: SolardachCheck
http://www.co2online.de/kampagnen-und-projekte/projekte/energiespar-ratgeber
/solardachcheck/index.html
Der neu entwickelte Energiespar-Ratgeber der co2online gemeinnützige
Beratungsgesellschaft mbH, Hochkirchstraße 9, 10829 Berlin ermittelt in fünf
einfachen
Schritten, ob sich das eigene Dach für eine Photovoltaikanlage eignet
und ob sich die Installation rechnet. Mit einfachen Abfragen und
grafischen Hilfsmitteln wird neben Dachneigung und -ausrichtung auch
die Verschattung des Daches berücksichtigt. Zur Berechnung der
Dachfläche steht eine GoogleMaps-Anwendung zur Verfügung. Der Nutzer
kann also direkt am Bildschirm alle wesentlichen Merkmale ganz
einfach selbst zusammentragen. Probiern Sie das mal aus.
Mit den dort vermittelten Handwerkeradressen sind wir aber nicht zufrieden.
Da ist kaum jemand dabei, den wir aus der Szene kennen. BINSE arbeitet jetzt
an einer eigenen Handwerkerliste für Fotovoltaik- und Solarthermieanlagen,
alternativen Heizungen, aber auch Dienstleistern wie Energieberatern, usw,
